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Häufig gestellte Fragen zum Thema "beglaubigte Übersetzungen"

Fragen und Antworten rund um die beglaubigten Übersetzungen Ihrer Urkunden


Häufig gestellte Fragen zum Thema Übersetzungen
  • Was kostet es bei Ihnen, ein Dokument zu übersetzen?

Die Kosten für die Übersetzung berechnen sich abhängig vom Fachgebiet, Zeitaufwand, der Länge und des Schwierigkeitsgrades des Textes. Wenn es nicht um die Standardurkunden geht, wird die Textmenge nach der Anzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen) erhoben. Auf der Seite Übersetzungspreise erfahren Sie mehr dazu.

 

  • Wie kann ich Ihnen meine Unterlagen zum Übersetzen zukommen lassen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten mir Ihre Dokumente oder Unterlagen zukommen zu lassen: Per Post, an die Adresse, die im Impressum steht; als ein Scan per E-Mail, oder per Viber sowie Whats App.

Bitte beachten Sie, dass die eingescannten Unterlagen oder die Kopien, die Sie mir per Post zukommen lassen, gut lesbar seien müssen, um eine entsprechende beglaubigte Übersetzung davon anfertigen zu können.

Bitte geben Sie immer Ihre Postadresse für den Versand an, Ihre Telefonnummer für die Kontaktaufnahme bei Fragen und die Schreibweise der Namen laut Pass, die in den zu übersetzenden Urkunden stehen.

  • Wann kann ich meine beglaubigte Übersetzung abholen?

Die fertigen beglaubigten Übersetzungen werden Ihnen per Post nach Hause zugesandt. Die beglaubigten oder bescheinigten Übersetzungen können bei mir nicht abgeholt werden, da ich ausschließlich über das Internet und per E-Mail oder Whats App arbeite. Die Fertigstellung der Übersetzungen ist vom Termin abhängig, den ich mit Ihnen im Voraus abgesprochen und festgelegt habe.

In dringenden Fällen, wenn Sie eine Übersetzung (Standardurkunden) innerhalb eines Tages benötigen, rufen Sie mich an.

  • Wie kann ich die Übersetzungen bezahlen?

Ihre beglaubigten Übersetzungen erhalten Sie per Post nach Hause zugesandt. Die Rechnung mit meinen Daten, Steuernummer und Bankverbindung, liegt bei. Innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erhalten der Übersetzung, ist die Rechnung zu begleichen. Bei der Nichtbegleichung der Rechnungen, kommt es zu den Mahnungen und der Erhebung der Mahngebühren.

 

  • Ich brauche eine Übersetzung mit einer Apostille.

Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Das ist eine Form der Legalisation, welche die Echtheit der Unterschrift, das Amt, in welchem sich der Unterzeichner befindet, und gegebenenfalls die Echtheit des Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.

Aus diesem Grund kann eine Apostille ausschließlich im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt werden. Eine Apostille für die deutschen Urkunden: Geburtsurkunden, Eheurkunden, Meldebestätigungen, Bescheinigungen über die Namensänderungen etc., können Sie bei der Polizeidirektion Hannover holen. Die Kosten belaufen sich auf 15-20  Euro pro  Apostille.

Die Ehescheidungsurteile werden beim Landgericht Hannover, Volgersweg 65 apostilliert.

  • Ich brauche eine notariell beglaubigte Übersetzung.

In Deutschland ist es etwas anders, als in der Russischen Föderation. Hier werden die Übersetzungen nicht notariell (bei einem Notar) beglaubigt. Es reicht Ihnen vollkommen aus, für die Behörden, Gerichte und andere staatlichen Einrichtungen, eine bescheinigte Übersetzung, die von einem ermächtigten Übersetzer für die russische Sprache angefertigt wurde, vorzeigen zu können. So eine Übersetzung kann ich Ihnen erstellen.

  •  Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung mit irgendwelcher Norm...

Hier sprechen wir über die bekannte ISO-Norm 9, einen internationalen Standard für die Transliteration (wie wird der Name phonetisch ausgesprochen) von kyrilischen in lateinische Buchstaben, Zeichen und wieder zurück. Jede beglaubigte Übersetzung für die Sprachkombination Deutsch-Russisch und Russisch-Deutsch soll nach dieser Norm angefertigt werden. Nur solche Übersetzungen, mit der Schreibweise russischer Namen nach ISO-Norm 9, werden von den Behörden akzeptiert.

Das heißt praktisch, dass wenn in Ihrer Urkunde der Name laut Pass "Anzhela Shipowalowa" geschrieben wird, steht dieser immer drunter in den Klammern nach ISO-Norm 9, in dem Fall "Anžela Šipovalova", geschrieben.

  • Ich habe bereits eine Übersetzung. Können Sie diese beglaubigen?

Nein. Ich bescheinige, oder "beglaubige" mit meinem Stempel ausschließlich meine eigenen Übersetzungen.

Sie erreichen mich unter +49 157 89319577